EEG-Reform: Das ändert sich für Verbraucher
Die Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) soll die Energiewende kosteneffizienter, planbarer und marktwirtschaftlicher machen. Aber was ändert sich konkret für die Verbraucher? Stromtipp.de klärt auf.
Die größte Änderung für Verbraucher betrifft die Regeln für Solaranlagen, KWK-Anlagen und Kleinwindanlagen zur Selbstversorgung. Bisher haben Eigenversorger, die ihren Strom selbst erzeugen und verbrauchen, keine EEG-Umlage bezahlt. Das führte dazu, dass die Eigenstrom-erzeugung einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil hatte.
Künftig müssen deshalb auch Besitzer von Solaranlagen, KWK-Anlagen und Kleinwindanlagen zur Selbstversorgung eine EEG-Umlage zahlen. Für Kleinerzeuger bleibt allerdings alles beim Alten. Kleinere Anlagen bis zehn Kilowatt, die jährlich höchstens zehn Megawattstunden selbst verbrauchen, sind von der Belastung beim Eigenverbrauch ausgenommen.
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Für größere Solaranlagen, KWK-Anlagen und Kleinwindanlagen fällt dagegen künftig die volle EEG-Umlage an. Wer auf erneuerbare Energien oder neue, hocheffiziente Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen setzt, zahlt eine verminderte EEG-Umlage. Bis Ende 2015 beträgt diese 30 Prozent, 2016 dann 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent der EEG-Umlage.
Betreiber von Bestandsanlagen sind zwar aus Gründen des Vertrauensschutzes von der EEG-Umlagepflicht auf Eigenverbrauch ausgenommen, jedoch nur dann, wenn die Anlage bereits vor dem 1. August 2014 im Eigenverbrauch betrieben wurde. Alle Anlagenbetreiber, die sich erst nach Inkrafttreten des EEG 2014 dazu entschließen, den Strom selbst zu nutzen, unterliegen also der neuen EEG-Umlagepflicht.
(07/2014)
Betreiber von Bestandsanlagen sind zwar aus Gründen des Vertrauensschutzes von der EEG-Umlagepflicht auf Eigenverbrauch ausgenommen, jedoch nur dann, wenn die Anlage bereits vor dem 1. August 2014 im Eigenverbrauch betrieben wurde. Alle Anlagenbetreiber, die sich erst nach Inkrafttreten des EEG 2014 dazu entschließen, den Strom selbst zu nutzen, unterliegen also der neuen EEG-Umlagepflicht.
EEG-Reform: Fördersätze für Neuanlagen sinken
Mit der neuen EEG-Reform werden Vergütungen für Solaranlagen, KWK-Anlagen und Kleinwindanlagen abgesenkt und Boni gestrichen. Während die durchschnittliche Vergütung aller Bestandsanlagen derzeit circa 17 Cent pro Kilowattstunde beträgt, werden Betreiber neuer Anlagen ab 2015 im Schnitt nur circa 12 Cent pro Kilowattstunde erhalten.(07/2014)