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Abschlagszahlungen zu hoch? Fordern Sie niedrigere Abschläge


monatliche Stromabschlaege

Monatliche Strom-Abschlagszahlungen, die sich am letztjährigen Verbrauch orientieren, stellen sowohl für den Stromanbieter wie auch für den Kunden eine gewisse Absicherung gegen allzu hohe Nachforderungen bei der Jahresabrechnung dar. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Stromanbieter - zumindest aus Sicht des Kunden - zu hohe Abschläge berechnen und einfordern. Gegen unberechtigt hohe Abschläge sollten sich Kunden wehren.

Im Rahmen von länger bestehenden Vertragsbeziehungen sind unbegründete Abschlagserhöhungen selten. Wenn der längjährige Stromanbieter die Abschläge hochsetzt, dann zumeist auf Basis eines tatsächlich höheren Stromverbrauches (des vergangenen Jahres).

Bei Stromanbieterwechsel auf die Berechnung der Abschläge achten

Wenn zu hohe Abschlagszahlungen erhoben werden, dann meistens nach einem Stromanbieterwechsel durch den neuen Stromanbieter. Höhere Berechnungen der monatlichen Abschläge für Strom können folgende Ursachen haben:

  • Der neue Stromanbieter erhält Verbrauchsdaten der Vergangenheit über den alten Versorger bzw. den Netzbetreiber. Auf dieser Basis wird oftmals der monatliche Abschlag berechnet, auch wenn die Verbrauchsangabe des Kunden beim Stromanbieterwechsel darunter liegt. 
  • Dies gilt auch für Nachmieter oder bei Übernahme von Wohneigentum. Der Stromanbieter orientiert sich dann zuerst an den Verbrauchsdaten der Vormieter bzw. -eigentümer.
  • Wurde der Stromverbrauch der vergangenen Abrechnungsperioden durch den Stromanbieter geschätzt, kann diese Schätzung und damit auch der Abschlagsbetrag zu hoch sein.
  • Der Kunde hat seinen Stromverbrauch bspw. durch Einsparungen verringert. In einer laufenden Abrechnungsperiode findet dies jedoch keine Berücksichtigung in den Abschlagszahlungen.
  • Der Stromanbieter "erwartet" kurzfristig einen höheren Verbrauch des Kunden. Diese Situation ist bei Strom eher selten, kommt dagegen öfters bei Gaskunden vor. Hier nimmt der Energieanbieter vor oder während der Heizperiode einen erhöhten Verbrauch an, der sich unmittelbar in höheren Abschlägen widerspiegelt. Bei Gasanbieterwechseln im Herbst und Winter kann dies vorkommen.

Bei allen oben genannten Punkten sollte der Kunde beim Stromanbieter Widerspruch gegen die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen einlegen. Der Widerspruch sollte gut begründet sein. Bei vielen Stromanbieter ist ein Telefonanruf ausreichend und der Abschlag wird korrigiert. Einige Anbieter, die einen Online-Kundenbereich anbieten, ermöglichen dies auch Online. 
Reagiert der Stromanbieter nicht wie gewünscht mit einer Reduzierung sollte schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Auf jeden Fall ist der Stromanbieter verpflichtet, die höheren Abschläge zu begründen. Ein willkürliches Hochsetzen darf nicht erfolgen. Sollte der Stromanbieter die Abschlagshöhe nicht korrigieren, solletn Sie ohne rechtliche Beratung keine eigenmächtige Reduzierung vornehmen.

Bitte beachten Sie die Anzahl der monatlichen Abschlagszahlungen pro Jahr. Viele Stromanbieter buchen lediglich 11 oder 10 Mal im Jahr ab. Wenn der Kunde zuvor 12 Abschläge hatte, ist der Abschlag "natürlicherweise" höher.

Höhere Sicherheit bei empfohlenen Stromanbietern

Stromtipp bewertet die Kundefreundlichkeit der Stromanbieter und gibt dann Empfehlungen ab. Diese finden sich in unseren Tarifrechnern. Ein Kriterium bei der Bewertung der Stromanbieter ist auch die kulante Anpassung von monatlichen Abschlägen. Stromanbieter, die wir empfehlen, zeigen sich hier in der Regel sehr kundenfreundlich.

Guthaben müssen unmittelbar ausgezahlt oder verrechnet werden

Sollten Kunden keine oder eine verspätete Reduzierung der monatlichen Stromabschläge erreichen, wird die Jahresabrechnung ein Guthaben ausweisen. Hier sollten Kundenauf eine unmittelbare Auszahlung (oder Verrechnung) bestehen. 

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