Stromanbieterwechsel: Was Sie beim Umzug beachten müssen

Im Jahr 2014 sind rund 6 Millionen Haushalte umgezogen. Dies entstspricht rund 15 % der gesamten Haushalte in Deutschland. Bei fast jedem Umzug ist auch das Vertragsverhältnis zum Strom- und Gasanbieter betroffen. In der Regel erfolgt im Zuge des Umzugs auch der Wechsel des Stromanbieters. Dabei sind einige wichtige Punkte zu beachten.

Fortsetzung des Stromliefervertrages oder Kündigung?

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Stromanbieter finden sich Regelungen zur vorzeitigen Vertragskündigung. Bei Umzügen behält sich in den meisten Fällen der Stromanbieter das Recht zur Weiterführung des Vertrages vor. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Stromversorger auch die neue Wohnung und das neue Haus zu unveränderten Konditionen beliefern kann. In der Regel ist der Stromanbieter dazu nicht in der Lage, so dass eine vorzeitige Kündigung möglich ist.

Den Stromanbieter über den Umzug vorab informieren

Auf jeden Fall muss der Stromanbieter über den bevorstehenden Umzug informiert werden. Die jeweiligen Fristen (zumeist 4 Wochen vor Auszug) finden sich in den Anbieter-AGB.

Automatische Versorgung durch den Grundversorger

In den meisten Fällen übernimmt der Grundversorger zunächst die Stromlieferungen für das neue Heim. Jedoch im teuren Basis-Tarif. Hier ist also ein zügiger Wechsel des Stromtarifes oder des Anbieters sinnvoll. Sie können auch nach dem Einzug zu einem alternativen Anbieter wechsel. Die meisten Stromanbieter ermöglichen eine rückwirkende Belieferung - beginnend mit dem Einzugstermin. Allerdings gilt hier in der Regel eine Frist von 6 Wochen nach Einzug. Danach ist eine rückwirkende Belieferung nicht mehr möglich. Sollten Sie diese Frist verpasst haben, können Sie jedoch mit einer 2-wöchigen Kündigungsfrist den Basis-Tarif kündigen und in einen günstigeren Tarif des Grundversorgers oder eines alternativen Anbieters wechsel.

Verlust des Bonus bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Als Voraussetzung für die meisten Bonuszahlungen gilt ein volles Belieferungsjahr. Wenn Sie dies aufgrund des Umzuges nicht erreichen können, entfällt der Bonus. Sie sollten überlegen, ob es sinnvoll und möglich ist, den Umzugstermin zu verschieben, wenn es sich bis zum vollen Belieferungsjahr nur um wenige Wochen oder Tage handelt.

Unser Tipp: Sie sollten keinen Stromtarif mit Bonus abschliessen, wenn Sie bereits wissen, dass Sie innerhalb des ersten Belieferungsjahres ein Umzug ansteht. In unserem Stromtarifrechner sollten Sie daher bei der Option "einmaligen Bonus einrechnen" keinen Haken setzen.

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