Zu teuren Stromtarif abgeschlossen? Was Sie jetzt noch tun können
Rund 20% der Stromanbieterwechsel erfolgen über Berater im Direktvertrieb. Im Handel oder an der Haustür. Oftmals werden dort jedoch nicht die günstigsten Stromtarife vermittelt. Sollten Sie jetzt feststellen, dass es im Internet günstigere Tarife gibt, ist schnelles Handeln gefragt.
Widderruf innerhalb von 14 Tagen
Nach Abschluss des Stromliefervertrages haben Sie als Privatkunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In den Vertragsunterlagen sollten Sie ein Widerrufsformular finden. Dieses schnellstmöglich ausfüllen und an den Stromanbieter senden. Beachten Sie hier bitte unbedingt den vorgeschriebenen Weg: per Fax oder E-Mail, per Briefpost oder telefonisch. Vergewissern Sie sich, in dem Sie die AGB des Anbieters lesen. Ganz sicher gehen Sie immer mit einem Einschreibebrief. Um Zeit zu sparen, sollten Sie den Widerruf direkt an den Stromanbieter - ohne Umweg über den Vermittler - richten.
Eventuell hat der neue Stromanbieter den Wechselprozess bereits eingeleitet, obwohl der Widerruf rechtzeitig einging und wirksam ist. Am besten fragen Sie bei Ihrem „alten“ Anbieter nach, ob eine Kündigung des alternativen Anbieters eingegangen ist. Sie müssen diese Kündigung jedoch nicht rückgängig machen, wenn Sie parallel einen neuen Stromanbieterwechsel durchführen.
Widerrufsfrist bereits abgelaufen
Sollten Sie nicht mehr rechtzeitig widerrufen haben, müssen Sie den Vertrag mit dem neuen Stromanbieter eingehen. Ihnen bleibt dann nur noch die Möglichkeit einen erneuten Wechsel zum Ende der Mindestlaufzeit durchzuführen.