Zwei Varianten
Als Energieausweis gelten jedoch zwei Dokumente: Es gibt den „bedarfsorientierten Pass“ und den „verbrauchsorientierten Pass“. Die verbrauchsorientierte Variante ist die einfachere Version und darf ausgestellt werden für Wohngebäude ab Baujahr 1977 und solche mit mehr als vier Wohneinheiten. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine grundsätzliche Energieeffizienz durch die erste Wärmeschutzverordnung von 1977 gegeben ist und sich die unterschiedlichen Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner allein durch ihre Anzahl angleichen.