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In dieser Situation sind es die staatlichen Regulierungsbehörden, deren Aufgabe darin besteht, sowohl den diskriminierungsfreien Zugang zu den Leitungsnetzen als auch einen echten Wettbewerb durchzusetzen. Während die Bundesnetzagentur für die Durchleitungsverträge zuständig ist, obliegt dem Bundeskartellamt die Missbrauchsaufsicht. Es prüft die Wettbewerbssituation sowie die Preis- und Vertragsgestaltung.

Der Reichstag beschloss die Gesetze zur DeregulierungGemäß des EnWG mussten die Gasunternehmen den Netzbetrieb gesellschaftsrechtlich und operationell vom Gashandel trennen. Die Gasnetzzugangs-Verordnung verpflichtet sie zudem, ihre Netze anderen Gashändlern diskriminierungsfrei, also zu gleichen Bedingungen, zur Verfügung zu stellen. Dazu müssen die Netzbetreiber ihre Kostenkalkulation der Netzgebühren gegenüber der zuständigen Regulierungsbehörde offen legen. Bei bundeslandübergreifenden Netzbetreibern sind dies die Bundesnetzagentur, bei kleineren die jeweiligen Landesbehörden, welche in der Regel den Landeswirtschaftsministerien unterstellt sind.

Im Prinzip können Händler, die Gas durch diese Leitungen transportieren wollen, Transportkapazitäten einkaufen und entrichten dafür Netzentgelte. Zu der Zeit, als noch jeder lokaler Netzbetreiber allein über sein Netz und das durchgeleitete Gas verfügte, hätte dies endlose Verhandlungen und eine Vielzahl von Durchleitungsverträgen bedeutet. Deshalb wurden inzwischen die regionalen Gasnetze in 19 Marktgebiete aufgeteilt. Jedes Marktgebiet hat einen so genannten "virtuellen Handelspunkt" eingerichtet, an dem Gas geliefert und gehandelt werden kann. Über den Zugang zu diesem virtuellen Handelsplatz schließt der Gasversorger, der Gas durch dieses Gebiet leiten will, zwei Verträge ab: einen Einspeisevertrag mit dem Einspeisenetzbetreiber und einem Ausspeisevertrag mit dem Ausspeisenetzbetreiber. Dieses so genannte Zweivertragsmodell ist seit November 2006 Jahres allein gültig. Das entschied die Bundesnetzagentur aufgrund eines Missbrauchsverfahrens.

Als Lösung für das Problem, dass kein Gasversorger verbindlich und exakt voraussagen kann, wie viel Gas er letztlich verkaufen wird, gibt es eine Art Börse für Transportkapazitäten. Auf Trac-x, der ersten Internetplattform für den Sekundärhandel mit Transportkapazitäten für Erdgas, können Netzbetreiber und Händler Angebote und Gesuche für freie Leitungskapazitäten in den EU-Staaten und der Schweiz auf den Markt stellen. Auf diese Weise soll Trac-x die Flexibilität in der Netznutzung erhöhen. Händler können auf Trac-x ihre nicht genutzte Transportkapazität verkaufen oder Transportkapazitäten erwerben, die von anderen Transportkunden angeboten werden.

Der Netzbetrieb selbst wird aber nur in geringem Maße Bestandteil des Wettbewerbs werden. Höchstens im Fernleitungsbereich könnten Netzbetreiber überlegen, in Konkurrenzleitungen zu bestehenden Trassen zu investieren, wenn dort ein Engpass besteht. Bei den lokalen Verteilernetzen scheint dies aber durch die hohen Erschließungs- und Unterhaltskosten kaum sinnvoll.

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Serie: (4): Wie funktioniert eigentlich...

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Serie (14): Wie funktionierte eigentlich...

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