EnWG - das Grundgesetz des Gasmarktes
Was hat es eigentlich mit dem vielbeschworenen Energiewirtschaftsgesetz auf sich? Wie wirkt es auf den täglichen Gaspreis? Wir haben Auswirkungen und Geschichte des Gesetzes zusammengestellt.
Das Energiewirtschaftsgesetz EnWG heißt mit vollem Namen "Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung" in Deutschland, wurde erstmals 1998 beschlossen und war ein grandioser Fehlschlag. Warum das? Eigentlich gab es 1998 kaum ein starkes Interesse an der Liberalisierung des Energiemarktes in Deutschland. Die Verbraucher waren es seit Jahren gewohnt, dass es für die Grundversorgung mit Energie eben nur diesen einen Versorger gab. Und die Versorger fanden das ganz praktisch, denn so konnten sie in ihren Monopolgebieten recht frei machen, was sie wollten.
So kam der Anstoß zur Liberalisierung des deutschen Energiemarktes auch nicht aus Deutschland selbst. Doch im Zuge der Harmonisierung des Binnenmarktes war der Energiemarkt plötzlich Thema im EU-Parlament. Und das verlangte von den nationalen Regierungen Gesetze zur Liberalisierung des Energiemarktes. Weg von den Monopolisten, hin zu funktionierender Marktwirtschaft war das Ziel. Neue Anbieter sollten die Monopole knacken, der EU-Bürger würde sich aus vielen Offerten das für ihn passende Angebot heraussuchen können.
Soweit die Theorie. In der Praxis ist das ursprüngliche EnWG ein gutes Beispiel für ein inhaltlich und handwerklich rundum schlecht gemachtes Gesetz. Es lief vollkommen am Ziel vorbei, weil es auf einer falschen Annahme beruhte. Und diese Annahme hieß "verhandelter Netzzugang". Hinter diesem Ungetüm versteckt sich eine Denkweise, die gar nicht funktionieren konnte.
Letztendlich besagt der "verhandelte Netzzugang" nichts anderes, als dass es keine oder wenige Handlungsanweisungen der Politik gibt, wie die Liberalisierung des Energiemarktes geschehen sollte. Statt dessen sollten Verhandlungen zwischen den einzelnen Verbänden - den Verbrauchern, den alten Monpolisten und den neuen Anbietern - die Lösung bringen.
Da saßen Firmen mit vollkommen gegensätzlichen Interessen an einem Tisch und sollten sich in Verhandlungen einigen. Die Verbraucher wollten Wettbewerb, die neuen Anbieter Geld verdienen, und die alten Monopolisten, dass alles so blieb wie es war. Aber da das Gesetz nun mal beschlossen war, musste verhandelt werden. Das taten sie auch - und zwar so lange und ohne jedes Ergebnis, dass es dem Europäischen Gerichtshof zu bunt wurde.
Lesen Sie im zweiten Teil, wie aus dem EnBW doch noch ein Erfolg wurde und Deutschland seinen funktionierenden Markt bekam.