Modernisierungskredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Bauherren, die sich für die Errichtung eines KfW-Energiesparhauses 40, eines Passivhauses oder eines KfW-Energiesparhauses 60 entscheiden, das Kreditprogramm "Ökologisch Bauen" an. Um den Kredit in Anspruch nehmen zu können, muss das Ökohaus zwei Kriterien einhalten: Der Primärenergieverbrauch darf beim Energiesparhaus 40 und beim Passivhaus nicht mehr als 40 kWh pro qm bzw. beim Energiesparhaus 60 nicht mehr als 60 kWh pro qm Gebäudenutzfläche betragen. Der Jahresheizwärmebedarf muss beim Passivhaus außerdem nicht über 15 kWh je qm Wohnfläche liegen. Bei den Energiesparhäusern 40 und 60 muss der Transmissionswärmeverlust den in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert um mindestens 45 Prozent bzw. mindestens 30 Prozent unterschreiten. Die Anforderungen müssen mit dem Energiebedarfsausweis nachgewiesen werden.
 
Außerdem fördert das Programm "Ökologisch Bauen" den Einbau von Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien. Hier werden speziell solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zentralheizungen, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 60 Prozent, Kraft-Wärme-Kopplung-Einzelanlagen und Wärmeübergabestationen gefördert.
 
Für das Energiesparhaus 40 bzw. das Passivhaus wird bei einer Laufzeit über 10 Jahre ein Zinssatz von 0,9 Prozent angesetzt. Wählt man eine Laufzeit von 20 Jahren, beträgt der Zinssatz immer noch günstige 1 Prozent. Wer das Energiesparhaus 60 oder zur Heizung seines neuen Hauses erneuerbare Energien nutzt, zahlt für den Förderkredit über 10 Jahre Laufzeit einen Zinssatz von ca. 2 Prozent. Bei einer Laufzeit über 20 Jahre erhöht sich der Zinssatz auf ca. 2,5 Prozent.
 
Für eine Laufzeit von 10 Jahren gelten die ersten zwei Jahre als tilgungsfrei, bei 20 Jahren Laufzeit die ersten drei Jahre. Während dieser Zeit berechnet die KfW die Zinsen vierteljährlich und nur auf den tatsächlich genutzten Kreditbetrag. Die Zinsbindungsfrist liegt bei 10 Jahren. Der maximale Förderbetrag liegt bei 50.000 Euro. Das Darlehen kann vollständig oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Während der Zinsbindungsfrist können Teilbeträge des Kredites oder auch das gesamte Darlehen zu den regelmäßigen Tilgungszahlungen zurückgezahlt werden.
 
Der Antrag für einen KfW-Kredit wird bei der Hausbank gestellt. Die Bank zahlt den Kredit an den Kreditnehmer aus und leitet dessen Rückzahlungen an die KfW weiter. Das Förderprogramm "Ökologisch Bauen" kann mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombiniert werden.

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