Erneuerbare Energien
Wer eine Photovoltaikanlage errichten möchte, kann dies mit dem KfW Förderprogramm "Solarstrom erzeugen" finanzieren. Gefördert werden Vorhaben bis zu 50.000 Euro.
Die Anlagen müssen die Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Der Zinssatz beträgt bei einer Laufzeit von 5 Jahren 3,93 Prozent, bei 10jähriger Laufzeit fallen 4,20 Prozent an. Es werden 96 Prozent der Kreditsumme ausgezahlt. Pro Monat ist eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag zu zahlen. Zur Finanzierung einer Solarstromanlage kann kein weiteres Kreditprogramm der KfW beantragt werden.
Förderung erneuerbarer Energien
Privatpersonen, die die produzierte Energie ausschließlich selbst nutzen, können eine Förderung aus dem KfW-Programm "Umweltschutz" beantragen. Finanziert wird die Errichtung von automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Holzpellets, Sägemehl, Reisig etc.) zur Wärmeerzeugung ab 100 kW Nennwärmeleistung. Ebenfalls gefördert werden Anlagen zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung sowie Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus Biomasse.
Als Förderung erhält man ein Darlehen und einen Teilschuldenerlass von unterschiedlicher Höhe. Es wird zusätzlich eine Zusageprovision von 0,25 Prozent pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag berechnet. Der Kreditbetrag wird zu 96 Prozent ausgezahlt. Die geförderten Anlagen müssen mindestens sieben Jahre betrieben werden.