Gasanbieterwechsel: „Entscheidend ist der eigene Zähler“
Was haben Mieter für Rechte, wenn Sie den Gasanbieter wechseln wollen? Darf jeder wechseln? Das fragten wir Claus O. Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbund e.V.
Deese: Nein, leider nicht. Entscheidend ist, ob Sie einen eigenen Gaszähler haben. Im Einzelhaus ist das natürlich immer so. In Mehrfamilienhäusern ist das meistens nur bei einer Gas-Etagenheizung der Fall. Haben Sie einen Zähler, dann können und dürfen Sie als Mieter wechseln.
Gastipp.de: Falls ich nicht weiß, wo der Zähler ist…
Deese: …dann muss Ihnen der Vermieter sagen, wo sich dieser befindet.
Gastipp.de: Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Gas-Zentralheizung?
Deese: Bei einer Zentralheizung werden die jeweiligen Heizkosten durch das Erdgas nach der Heizkostenverordnung, ein Teil nach Quadratmetern der Wohnung, der Rest nach Verbrauch, auf die einzelnen Mieter umgelegt. Eine Zentralheizung hat nur einen, ebenfalls zentralen, Zähler. Hier können Sie Ihren Vermieter fragen, ob er mit dem gesamten Hausanschluss zu einem alternativen Anbieter wechseln möchte, einen Anspruch darauf haben Sie jedoch nicht.
Gastipp.de: Falls ich zwar einen eigenen Zähler habe, der Betreiber meiner Wohnanlage – beispielsweise eine Wohnungsbaugesellschaft – aber einen Generalvertrag mit einem Anbieter geschlossen hat, kann ich dann den Gasanbieter wechseln?
Deese: Eindeutig ja. Der Vermieter darf nicht einen Vertrag zu Ihren Ungunsten abschließen.
Gastipp.de: Aus der Erfahrung des Mieterschutzbundes: Gibt es viel Streit zwischen Mieter und Vermieter über die Gasheizung?
Deese: Fast nie, wenn Sie einen eigenen Zähler haben. Und über die Gaskosten auch selten, eher über die Heizungsnebenkosten wie den Schornsteinfeger, Abrechnungsgebühren oder Heizraumreinigungskosten, etc. Die Kosten für das Gas selbst werden erstaunlicherweise oft als gegeben hingenommen.
Gastipp.de: Empfiehlt der Mieterschutzbund e.V. den Wechsel des Gasanbieters?
Deese: Wenn ein liberalisierter Gasmarkt im Sinne der Verbraucher funktionieren soll, dann geht das nur, wenn auch genügend Konkurrenz vorhanden ist, vor diesem Hintergrund empfehlen wir jedem Verbraucher, sich nach preiswerteren Alternativen umzusehen. Denn es gilt nach wie vor der Grundsatz: „Konkurrenz belebt das Geschäft.“