Nebenkosten explodieren - darauf müssen Sie achten
Zur Zeit kommt es für manchen Mieter richtig dicke: Heftige Nachzahlungen bei der "zweiten Miete", den berüchtigten Nebenosten, sind eher die Regel als die Ausnahme. Der Mieterbund rechtnet mit Nachzahlungen um die 30%. Wir haben Tipps, worauf Sie achten müssen - Experten schätzen, dass bis zu 50% aller Nebenkosten-Abrechnungen falsch sind.
Das Mietrecht ist allgemein ein schwieriges Thema, und manche Entscheidung der Gerichte sorgt für Erstaunen: Schenkt der Vermieter dem Hausmeister eines Mietshauses zum Oktoberfest Gutscheine für eine Maß Bier und ein halbes Wiesnhähnchen, so kann er diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen, beobachtete das Immowelt.de. Jedoch: Die meisten Fehler einer Abrechnung kann man leicht selbst erkennen. Bestimmte Formalien müssen eingehalten werden, sonst kann man die Abrechnung anfechten.
Darauf müssen Sie achten:
Zeit: Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes bei Ihnen eingetroffen sein. Das kann per Post, Fax und auch per Mail geschehen. Verzögerungen werden nur gestattet, wenn nachvollziehbare Gründe wie ein fehlender Grundsteuerbescheid vorliegen.
Falsche Kosten: Nicht umgelegt werden dürfen Instandhaltungs-, Reparatur-, Sanierungs- und Verwalterkosten. Meist lautet die Bezeichnung auf der Rechnung dann "Sonstige Kosten". Aufschlüsseln lassen!
Erlaubte Kosten: Wenn sie im Mietvertrag aufgeführt werden, sind diese 17 Kosten erlaubt: Heizung, Warmwasser, Abwasser, Grundsteuer, Fahrstuhl, Hausversicherung, Hausmeister, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Ungeziefervernichtung, Gartenpflege, Allgemeinstrom (Treppenhaus etc.), Schornsteinfeger, Gemeinschaftsantenne, Kabelanschluss und Gemeinschaftsräume wie beispielsweise ein Waschraum.
Kostenhöhe: Es gilt das "Wirtschaftlichkeitsgebot". Als Mieter dürfen Sie die Originalbelege sehen und bis zu zwei Monate lang prüfen, Widerspruch ist bis zu einem Jahr möglich. Erscheinen Ihnen die Kosten einzelner Dienstleistungen zu hoch, können Sie dagegen angehen.
Vergleichskosten: Sie wollen nicht zuviel bezahlen, das ist klar. Aber wie viel ist zuviel? Hinweise gibt der Mietspiegel Ihrer Stadt, in dem Sie Vergleichswerte finden.
Im zweiten Teil dieses Artikels können Sie einen Betriebskosten-Check machen.