Verbraucherzentrale NRW: Vergleichsangebot erfüllt Vorbildfunktion

Verbraucherzentrale NRW: Vergleichsangebot erfüllt Vorbildfunktion

„Der gemeinsam gefundene Kompromiss ist Ausdruck von Kundenorientierung und Verantwortungsbewusstsein", erklärte der NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller zum Vergleichsangebot. Insbesondere sei zu begrüßen, dass die Annahme der Erstattungsangebote nicht mit der Verpflichtung einhergehe, weiterhin Kunde der Stadtwerke Münster bleiben zu müssen.
 
„Darüber hinaus übersteigt das Direktzahlungsangebot deutlich vergleichbare Regelungen, die andere Anbieter ihren Kunden unterbreitet haben", zeigte sich Klaus Müller mit der Einigung sehr zufrieden: „Das Angebot kann bundesweit Vorbild für alle anderen Gasversorger sein." Immerhin haben nach Schätzungen der Verbraucherzentrale NRW bundesweit Gaskunden Ansprüche in Höhe von etwa fünf Milliarden Euro an ihre Gaslieferanten aufgrund ungerechtfertigter Preiserhöhungen in der Vergangenheit.
 
Kunden von Gaslieferanten, die ihnen kein Vergleichsangebot machen, müssen ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Dabei gilt es, die zum Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen aus 2007 im Auge zu behalten. Selbstverständlich sind auch die Kunden der Stadtwerke Münster frei, auf den Vergleich zu verzichten, wenn sie höhere Rückzahlungen vor Gericht erstreiten wollen.
 
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