Neue KfW-Fördergelder zur Heizungsmodernisierung

Ab März 2011 werden wieder KfW-Fördergelder zur Heizungsmodernisierung abrufbar sein. Neben umfassenden Gebäudesanierungen fördert die KfW Bankengruppe ab dem 1. März im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ auch wieder Einzelmaßnahmen wie eine Heizungsmodernisierung.

Von den zinsgünstigen Krediten (KfW-Programm 152) und attraktiven Investitionszuschüssen (KfW-Programm 430) profitieren insbesondere Eigenheimbesitzer, die eine Heizungsmodernisierung planen: Falls das Wohnhaus aus Kostengründen nicht einmalig komplett saniert werden kann, besteht die Möglichkeit die Energiebilanz des Hauses durch einzelne Sanierungsschritte wie eine Heizungsmodernisierung zu verbessern.

Als Einzelmaßnahme wird neben der Heizungsmodernisierung (einschließlich des Einbaus keiner Umwälzpumpe der Effizienzklasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs) auch die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage gefördert.

Durch den kalten Winter, dessen hohe Heizkosten das Potenzial einer Heizungsmodernisierung einmal mehr greifbar macht, rechnen viele Experten damit, dass es einen großen Ansturm auf das neue Angebot der KfW und insbesondere der Heizungsmodernisierung geben wird.

„Eigenheimbesitzer, die sich momentan mit einem Modernisierungswunsch auseinandersetzen, sollten sich schon jetzt vom Fachhandwerk beraten lassen, um dann Anfang März die Fördermittel der KfW beantragen zu können. Denn die Zuschüsse gibt es nur, solange der Fördermitteltopf reicht", rät Horst Eisenbeis von der VdZ / Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik.

Wichtig: die Fördermittel für eine Heizungsmodernisierung müssen wie für andere Einzelmaßnahmen auch vor Beginn der Arbeiten beantragt werden! Nach Abschluss der Heizungsmodernisierung, spätestens 36 Monate nach Zusage über die Zahlung eines Zuschusses für die Heizungsmodernisierung, ist ein Nachweis über die programmgemäße Durchführung der Heizungsmodernisierung zu führen.

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Darüber hinaus empfiehlt die KfW bei Gesamt- und Einzelmaßnahmen wie einer Heizungsmodernisierung eine qualifizierte Baubegleitung durch einen Energieberater, dessen Unterstützung auch finanziell gefördert wird. Eine Liste aller förderfähigen Leistungen inklusive der Heizungsmodernisierung sowie weitere Informationen zu den Programmen erhalten Sie im Internet unter www.kfw-zuschuss.de oder im Info-Center der KfW 01801-335577.

Heizungsmodernisierung: Hydraulischer Abgleich nötig

Eine wichtige Komponente muss im Rahmen der Heizungsmodernisierung bei der Beantragung von KfW Förderungen beachtet werden: Bei einer Heizungsmodernisierung ist der Nachweis zur Durchführung des Hydraulischen Abgleichs zu erbringen, um die Fördermittel für eine Heizungsmodernisierung zu bekommen.

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