Erdgasfahrzeuge: Leistungsstark und sicher

Erdgasfahrzeuge zeigen, dass sich leistungsstarke Motoren und geringe CO2-Emissionen nicht ausschließen müssen. Erdgasfahrzeuge bieten aber nicht nur maximale Dynamik, sie sind auch genauso komfortabel und sicher wie andere Fahrzeuge auch.

Erdgasfahrzeuge wie der VW Passat TSI EcoFuel oder der Opel Zafira CNG Turbo Eco Flex verfügen über einen Turbomotor mit bis zu 150 PS Leistung. Mit diesem kommen die Erdgasfahrzeuge auf eine Höchstgeschwindigkeit von über 200 Kilometer pro Stunde. Die Steigerung der Leistungsfähigkeit der Erdgasfahrzeuge macht sich auch bei der Reichweite der Erdgasfahrzeuge bemerkbar. Durch größere Tanks können diese Erdgasfahrzeuge bis zu 450 Kilometer mit einer Tankfüllung zurücklegen.

Auch auf der Rennstrecke machen Erdgasfahrzeuge eine gute Figur, beispielsweise beim Hochleistungsrennen „Volkswagen Scirocco-R-Cup“ im Rahmen der DTM. Da Erdgas und Biogas mit 130 Oktan eine höhere Klopffestigkeit als normaler Kraftstoff besitzen, kann der Kraftstoff höher verdichtet und der Wirkungsgrad des Motors von Erdgasfahrzeugen gesteigert werden.

Erdgasfahrzeuge sind sicher

Erdgasfahrzeuge unterliegen den strengen Sicherheitskontrollen. So werden die Tanks von Erdgasfahrzeugen beispielsweise auf einen Druck von 600 bar getestet, obwohl sie im Alltag nur einem Druck von 200 bar ausgesetzt sind. Die Tanks gehören damit zu den stabilsten und sichersten Komponenten der Erdgasfahrzeuge. Bei einem Unfall oder einer Panne sorgt zudem ein spezielles Sicherheitsventil dafür, dass das Erdgas kontrolliert aus dem Tank der Erdgasfahrzeuge abgelassen wird.

Erdgasfahrzeuge in der Tiefgarage?

Auch das Parken in der Tiefgarage ist für Erdgasfahrzeuge generell kein Problem, obwohl manche Bundesländer (dazu gehören Berlin, Bremen Brandenburg und das Saarland) in ihrer Garagenverordnung das Parken von gasbetriebenen Fahrzeugen in Tiefgaragen untersagen. So dürfen in Berlin, Bremen und im Saarland zwar Erdgasfahrzeuge in Tiefgaragen parken, aber keine Autogas-Fahrzeuge. In Brandenburg ist dagegen das Abstellen von gasbetriebenen Fahrzeugen jeglicher Art untersagt.

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