TelDaFax: Kündigen oder nicht?
Da viele Netzbetreiber wegen hohen Zahlungsrückständen dem Energieversorger TelDaFax die weitere Durchleitung von Strom und Gas verweigern und die betroffenen Verbraucher somit vom jeweiligen Grundversorger zu in der Regel höheren Preisen beliefert werden, sind diese in hohem Maße verunsichert und fragen sich, ob sie kündigen sollen oder nicht. Die Verbraucherzentzrale NRW gibt Aufschluß.
Grundsätzlich haben TelDaFax-Kunden nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW ein besonderes Kündigungsrecht, weil TelDaFax seine vertragliche Lieferpflicht verletzt, wenn es ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr liefern kann. Doch nicht für jeden TelDaFax-Kunden ist eine Kündigung gleichermaßen ratsam, denn unter Umständen können bereits geleistete Vorauszahlungen damit verloren gehen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher TelDaFax-Kunden je nach vertraglichen Voraussetzungen eine unterschiedliche Vorgehensweise:
2. Der TelDaFax-Vertrag hat nur noch eine kurze Restlaufzeit: Verbraucher sollten eher abwarten und den TelDaFax-Vertrag weiterlaufen lassen, um dann gegebenenfalls zum Ablauf der Grundlaufzeit zu kündigen. Auf jeden Fall sollte man prüfen, welche Kündigungsfristen der TelDaFax-Vertrag vorsieht. 3. Der TelDaFax-Vertrag wurde erst vor kurzem abgeschlossen und/oder es wurden noch keine finanziellen Vorleistungen erbracht: Hier ist eine Kündigung sinnvoll. Das gilt auch dann, wenn der Jahresbetrag bzw. eine Kaution vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden. Man kann dann das Geld von der Bank zurückbuchen lassen. Haben Sie jedoch selbst überwiesen, bekommen Sie das Geld nicht über Ihre Bank zurück. In diesem Fall besteht bei einer Kündigung das Risiko, dass TelDaFax Ihnen ein Guthaben nicht freiwillig erstattet. 4. Der TelDaFax-Vertrag sieht monatliche Abschlagszahlungen vor: Auch hier geht man bei einer Kündigung kein großes finanzielles Risiko ein. Sie ist aber auch nicht erforderlich, da man unter diesen Voraussetzungen im Falle einer Insolvenz von TelDaFax die Zahlungen sofort einstellen beziehungsweise die Einzugsermächtigung widerrufen kann. Erfahren Sie auf der nächsten Seite, was die Kündigung enthalten sollte und wie die Konsequenzen dann aussehen.