FlexGas ist insolvent: Was bedeutet das für die Kunden?

Der Gasversorger FlexGas hat Insolvenz angemeldet, wie das Unternehmen am heutigen 25. April 2013 in Berlin mitteilte. Bereits letzte Woche hatten die anderen Unternehmen der FlexStrom-Gruppe, FlexStrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie Insolvenz angelmeldet. Was die Insovenz für FlexGas-Kunden bedeutet, erklärt Gastipp.de.

Der Gasversorger FlexGas sollte eigentlich von den Investoren der AKO Capital AG übernommen werden, die die Geschäfte unter anderem Namen fortführen wollten. Für Geschäftspartner und Bestandskunden von FlexGas hätte sich so nichts geändert. Die Investoren mussten allerdings vom Kaufvertrag zurücktreten, nachdem die angekündigten Finanzmittel nicht zur Verfügung gestellt worden waren.

Was bedeutet das für die Kunden?

Solange FlexGas-Kunden keine Post von ihrem Grundversorger bekommen, erfolgt die Gasbelieferung weiterhin durch FlexGas. FlexGas-Kunden müssen deshalb auch weiterhin ihre monatlichen Abschläge an FlexGas überweisen.

Sind allerdings Zahlungen fällig, die über den nächsten Monat hinausgehen, sollten FlexGas-Kunden diese Zahlungen selbständig auf die Höhe kürzen, die der einer Monatsrate entspricht und dies FlexGas mit Verweis auf die Insolvenz des Unternehmens schriftlich mitteilen.

>> Was Kunden tun müssen, sobald FlexGas die Gaslieferungen einstellt <<

FlexGas zählt im gesamten Bundesgebiet eine fünfstellige Anzahl Kunden und hatte im Geschäftsjahr 2011 einen Gewinn von rund 1,3 Millionen Euro erwirtschaftet. Nach der Übernahme durch den Investor habe aber wegen der zeitlichen Nähe zur FlexStrom-Insolvenz keine tragfähige Lösung mehr gefunden werden können. 

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