EnEV 2014 tritt am 1. Mai in Kraft

Zum 1. Mai 2014 startet die neue Energieeinsparverordnung, die EnEV 2014. Mit der EnEV 2014 gelten verschärfte Rahmenbedingungen für Neubau- und Bestandsimmobilien.

So sinkt mit der EnEV 2014 für neu gebaute Häuser ab 1. Januar 2016 der zulässige Jahres-primärenergiebedarf um 25 Prozent und voraussichtlich ab 2021 soll ein noch genau zu definierender Niedrigstenergie-hausstandard gelten.

Für Bestandsbauten wird mit Einführung der EnEV 2014 die steuerliche Nutzung der Absetzung von modernisierungsbedingten Mehraufwendungen um einen Punkt auf zehn Prozent abgesenkt und kann nur bis zur Amortisierung der Maßnahme in Anspruch genommen werden. Eine deutliche Verschärfung bei der EnEV 2014 gibt es zudem durch die Verpflichtung zur Vorlage und Übergabe eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung von Bestandsimmobilien.

EnEV 2014: Energieausweis wird Pflicht

Mit dem §16a der EnEV 2014 wird die verpflichtende Angabe von energetischen Kennwerten in Immobilienanzeigen aller Art geregelt. Diese müssen zahlreiche Pflichtangaben enthalten: Zunächst die Art des Energieausweises - Bedarfs- oder Verbrauchsausweis - sowie im Ausweis genannte Informationen zum Wert des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs, zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, zum Baujahr und bei Wohngebäuden auch zur Energieeffizienzklasse. Bei älteren und noch gültigen Energieausweisen entfällt die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse.

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Auf Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, kommt mit der EnEV 2014 eine weitere neue Pflicht zu: Sie müssen potenziellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen und diesen bei Vertragsabschluss übergeben. Bislang erfolgte dies nur auf Verlangen. Zuwiderhandlungen, die als Ordnungswidrigkeit gelten, werden i Rahmend er EnEV 2014 mit Bußgeldern bestraft - beim Thema Energieausweis im Einzelfall bis zu 15.000 Euro.

„Wir raten unseren Kunden, die vermieten oder verkaufen wollen, den Energieausweis bei Besichtigungen gut sichtbar im Treppenhaus oder im Wohnungsinneren auszuhängen", kommentiert Günter Schönfeld, Geschäftsführer der Wüstenrot Immobilien GmbH die Neuerung durch die EnEV 2014.

 

 

 

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