Kälteeinbruch: Wann endet die Heizperiode?
"Der April macht was er will" und zeigt dies zum Monatsende mit tiefen Temperaturen. Nächtlicher Frost und auch tagsüber keine Frühlingstemperaturen, da kühlt auch manche Wohnung aus, wenn die Heizung nicht wieder aufgedreht wird. Vermietung haben die dabei die Pflicht, Wohnungstemperaturen bei 20 Grad zu halten.
Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Heizperiode. In der Regel ist der Zeitraum, in der Vermieter Wohnungen heizen müssen, in den jeweiligen Mietverträgen geregelt. Ist dies nicht der Fall, können einzelne gerichtliche Entscheidungen der Vergangenheit als Grundlage herangezogen werden. So herrscht allgemein Einverständnis über die Dauer der Heizperiode: vom 1. Oktober bis 30. April. Einige Gerichte haben diese Heizperiode bis Mitte Mai "verlängert".
Jedoch auch ausserhalb der Heizperiode ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Temperaturen in den Mietwohnungen tagsüber auf rund 20 Grad zu halten. In den Nachtstunden (0:00 bis 06:00 Uhr) ist ein Absinken auf 16 Grad möglich. Das heisst, auch im Sommer kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung aufzudrehen.