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Neuregelung EEG: Darum geht es



In Berlin trifft sich die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten um die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu verhandeln. Ziel ist es, den Anstieg der Strompreise zu begrenzen. Besonderer Streitpunkt ist die zukünftige Förderung von Windparks sowie die grundsätzliche Umstellung auf das Ausschreibungsprinzip.
 
Die geplante Neuregelung des EEG beinhaltet die Umstellung der Förderung von garantierten festen Vergütungen auf Ausschreibungen, in denen die günstigsten Anbieter den Zuschlag für neue ökostrom-Anlagen erhalten sollen. Damit sollen die Kosten begrenzt werden und somit der Strompreis weniger stark steigen als in der Vergangenheit. Klein-Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt sollen wie bisher gefördert werden.
 
Daneben soll die Förderung für neue Windparks an Land nur um fünf Prozent gekürzt werden 2,5 Prozent weniger als ursprünglich geplant. Ein entsprechender Vorschlag des Bundes bewegt sich damit auf Forderungen einzelner Länder zu. Besonders norddeutsche Küstenländer wehren sich gegen starke Kürzungen im Bereich Windenergie. 
 
Der Bund sieht sich bei den Verhandlungen zum EEG Positionen der Bundesländer gegenüber, die keineswegs einheitlich sind. Die "windigen" Küstenländer wollen besonders Windparks auf See (Offshore) weiter fördern. Das strukturschwache Mecklenburg-Vorpommern setzt starke Hoffnungen auf diesen Wirtschaftsektor. Brandenburg, wie auch Nordrhein-Westfalen, bremsen beim Ausstieg aus der Kohle, um die heimische (Braun-) Kohle-Industrie zu schonen. In Brandenburg hängen viele Arbeitsplätze an der Kohle, in NRW haben RWE und E.on ihren Firmensitz und deren Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist noch groß.
 
Und dann gibt es noch die bayerische Ragierung unter Horst Seehofer: Bayern beschliesst durch die sog. H-10-Regelung das faktische Aus für Windenergie in Bayern. Die Süddeutschen werden zukünftig auf Windkraft aus dem Norden angewiesen sein. Dazu müssen jedoch neue Netzkabel verlegt werden. Die dem Bund abgerungene unterirdische Verlegung wird den Strompreis zukünftig deutlich belasten. Um die Last für Stromkunden jedoch insgesamt nicht zu erhöhen, kommen aus München Vorschläge eines Fonds, der finanziert aus Steuergeldern, Lasten der Energiewende ausgleichen soll. Die Energiewende soll also nicht über den Strompreis, sondern über die Steuer bezahlt werden. 
 
Ein weiterer Effekt der von Bayern erkämpften unterirdischen Verkabelung: der Netzausbau wird sich weiter verzögern. Bereits heute können nicht alle produzierten Strommengen nach Süden transportiert werden, weil die Netzkapazitäten fehlen. Experten schätzen, dass der geplante Ausbau erst 2025 abgeschlossen sein wird. Zu diesem Zeitpunkt sollen jedoch bereits alle Atomkraftwerke abgeschaltet sein. Für Süddeutschland könnte dies zu Engpässen in der Stromversorgung führen. 
 
Der nur langsam fortschreitende Ausbau der Stromleitungen gen Süden ist auch ein (weiterer) Grund, den Ausbau der Windenergie im Norden zu bremsen. Die Bundesregierung schlägt daher in der Neuregelung des EEG vor, in einzelnen Gebieten den Neubau von Windparks komplett auszusetzen.
 
Umweltverbände fürchten, dass die Energiewende durch die angedachten Neuregelungen des EEG ins Stocken gerät und mittelfristig die Ausstiegstermine für Atom und Kohle verschoben werden.

 

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Serie: (4): Wie funktioniert eigentlich...

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