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Privat- oder Gewerbekunde: Was bin ich?


Als Kunde werden Ihnen von über 1.000 Energieversorger Strom- und Gastarife angeboten. Dabei differenzieren die Strom- und Gasanbieter in Privat- und Gewerbekunden. Diese Unterscheidung finden Sie auch in unseren Menügliederungen und Tarifrechnern wieder.

Für die meisten Kunden ist die eigene Zuordnung eindeutig. Es gibt jedoch Personen – insbesondere bei unter Freiberuflern oder Mitgliedern von Vereinen - denen nicht automatisch klar ist, ob sie den Strom- oder Gasanbieter als Privat- oder Gewerbekunde wechseln sollen.

Eine ursprüngliche Zuordnung Gewerbetreibender entstammt dem Steuerrecht. In § 18 EstG findet sich eine Liste mit Berufen, die den Freiberuflern zu zuordnen sind. Diese gelten steuerrechtlich nicht als Gewerbetreibende. Auch Mitglieder von Vereinen – und dort allem Amtsinhaber –sind nicht den Gewerbetreibenden zu zuordnen. Diese Differenzierung im Steuerrecht ist bei der Tarifauswahl jedoch nur bedingt hilfreich. Denn eine durchgängige und eindeutige Zuordnung ist bei den Energieversorgern nicht auszumachen.

Sie sollten sich nach folgenden Punkten entweder als Privat- oder Gewerbekunde zuordnen:
  1. Wenn Sie den Strom- oder Gasanbieter wechseln, sollten Sie nicht die Kundengruppe wechseln. Das heißt, wenn Sie bei Ihrem derzeitigen Anbieter als Privatkunde geführt werden, sollte Sie dies auch beim Anbieterwechsel beibehalten.
  2. Wenn Sie als Gewerbetreibender ein Gewerbe angemeldet haben, sind Sie sicher ein Gewerbekunde.
  3. Als Freiberufler und als Vertreter eines Vereins können Sie selber wählen. Für die Anerkennung der Strom- oder Gasrechnung durch das Finanzamt ist der Tarif, Privat oder Gewerbe, erfahrungsgemäß unwichtig.
  4. Wenn Sie als Unternehmen oder Verein den Energieversorger wechseln möchten, achten Sie bitte darauf, dass der Wechsel durch eine autorisierte Person (mit entsprechender Vollmacht) durchgeführt wird. Einige Grundversorger akzeptieren nur als Ansprechpartner hinterlegte Personen, deren Vollmacht im Handels- oder Vereinsregister hinterlegt ist. Beispielsweise kann ein eingetragener Kassenwart eines Vereins den Strom- oder Gasanbieterwechsel durchführen – jedoch kein „einfaches“ Vereinsmitglied.

Identische Preise für Privat- und Gewerbekunden bei den meisten Strom- und Gastarifen

In Tarifrechnern finden Sie Standard-Strom- bzw. Gas-Tarife. Sie werden hier bei einem Vergleich feststellen, dass es in den meisten Fällen keine Preisunterschiede zwischen Privat und Gewerbekundentarifen gibt (bitte beachten, dass die Preise im Gewerberechner netto, also ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen werden; im Privatrechner ist dagegen die Mehrwertsteuer inkludiert). Lediglich der Tarifname lässt auf die Unterscheidung schließen.
 
Es gibt einige Anbieter die entweder ausschließlich Privat- oder nur Gewerbekundentarife anbieten. Die Mehrheit der Energieversorger bietet seine Tarife jedoch für beide Kundengruppen an.
 
Einige, wenige Energieanbieter verlangen einen Gewerbeschein als Nachweis, wenn ein Gewerbetraif ausgewählt ist.

Sehr einfach wird die Differenzierung nach der Höhe des jährlichen Verbrauchs. Wenn für Sie unser Service für individuelle Strom- und Gasangebote in Frage kommt, Sie bzw. Ihre Organisation mehr als 50.000 kWh Strom oder Gas verbraucht, zählen Sie zu den Gewerbekunden.

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