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Warnung vor Vertragsabschlüssen am Telefon
Viele Energieversorger werben um Kunden, einige mit unseriösen Methoden. Derzeit häufen sich Beschwerden über telefonische Anrufe von Call Center. Diese arbeiten oftmals betrügerisch und ohne rechtliche Grundlage.
Der starke Wettbewerbsdruck führt im Strommarkt zu vielen positiven Effekten für den Kunden. Noch nie war die Auswahl an Anbietern und Tarifen so groß. Aus durchschnittlich rund 90 Anbietern und aus fünf Mal so vielen Tarifen können Kunden wählen. Und nicht zuletzt die hohe Ersparnis treibt den Stromanbieterwechsel. Dieser Stromanbieterwechsel ist unkompliziert und schnell erledigt.
Gerade die Einfachheit des Wechsels und die immer noch hohe Anzahl von Kunden beim teuren Grundversorger ziehen jedoch auch zunehmend viele unseriöse Energievermittler an. Neben dem klassischen Haustürgeschäft, häufen sich nun Beschwerden von Kunden, die telefonisch zu Vertragsabschlüssen gedrängt wurden. Und das betrügerisch und ohne rechtliche Grundlage.
Damit ein Unternehmen einen Privatkunden telefonisch zu Werbezwecken kontaktieren darf, muss zwingend dessen Einverständniserklärung, die er zuvor schriftlich abgegeben hat, vorliegen. Dies ist jedoch in den wenigsten Fällen gegeben. Liegt diese Einverständniserklärung nicht vor, ist das Vorgehen unrechtmäßig. Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, dass dieses Vorgehen nicht selten ist.
Unabhängig von einem vorliegenden Einverständnis muss sich das Vermittlungsgespräch selbstverständlich im rechtlichen Rahmen bewegen. In den vorliegenden Beschwerdefällen wurden jedoch mehrfach Unwahrheiten verbreitet. Anrufer gaben sich als Mitarbeiter des örtlichen Grundversorgers aus, behaupteten der derzeitige Kundentarif würde sich demnächst deutlich verteuern oder erweckten den Anschein, der neue Tarif würde vom Grundversorger stammen, was jedoch nicht der Wahrheit entsprach.
Wie erkennen Sie unseriöse Stromvermittler am Telefon?
Sie können davon ausgehen, dass ihr derzeitiger Anbieter nicht nach Bankverbindung und Zählernummer fragt. Diese liegen ihm nämlich bereits vor. Auch können Sie von den meisten Grundversorgern erwarten, dass es nicht am Telefon zu einem Vertragsabschluss kommt, sondern, dass der Vertragsvorschlag per Post zugesandt wird.
Was können Sie tun, wenn ein Stromvertrag abgeschlossen wurde?
Privatkunden haben immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Auch wenn der „neue“ Tarif aus dem ersten Blick günstig erscheint, folgen oftmals schnelle Preiserhöhungen. Selbst bekannte Energieanbieter lassen teilweise unseriöse Vertriebe für sich arbeiten. Ein bekannter Name ist keine Garantie für einen seriösen Vertrag mit guten Konditionen.