98%
2%
Änderung: Online-Verträge jetzt auch online kündbar
Kunden, die im Internet zum Beispiel einen Stromvertrag abgeschlossen haben, können diesen ab dem 01. Oktober auch online kündigen. Eine E-Mail ist zukünftig ausreichend. Bisher bestimmte der Stromanbieter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Form der Kündigung.
Stromkunden, die bspw. über unser Vergleichsportal einen Online-Vertrag abgeschlossen haben, können diesen auch online direkt beim Stromanbieter wieder kündigen. Dafür gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten. Die Kündigung erfolgt per E-Mail an den aktuellen Stromanbieter. Eine eindeutig geäußerte Kündigungsabsicht, Angabe von Name und Adresse des Absenders sind ausreichend. Wer weitere Daten wie Kunden- und/oder Vertragsnummer vorliegen hat, sollte diese mit angeben. Wenn die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll, dann muss das entsprechende Kündigungsdatum angegeben werden. Ansonsten reicht eine Formulierung wie „… zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Die zweite Möglichkeit besteht dann, wenn der aktuelle Stromanbieter einen geschlossenen Kundenbereich auf seiner Webseite anbietet und dort die unmittelbare Kündigung ermöglicht.
Die neue Regelung gilt ab dem 01. Oktober für alle online abgeschlossenen Verträge, also nicht nur wie im obigen Beispiel für Stromverträge.
Vielleicht interessiert Sie auch: