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Überweisung und Postversand: In der Regel nur gegen zusätzliche Gebühren möglich


Online den Strom- oder Gasanbieter wechseln ist schnell und unkompliziert. Auch hinsichtlich der Zahlungsmethode (Lastschrift oder Überweisung) und der Kundenkommunikation (Per Mail oder Briefpost) bestehen für den Kunden Wahlmöglichkeiten. Stromrechnungen per Post zu erhalten und per Überweisung zu zahlen, ist jedoch oftmals mit teilweise hohen Gebühren verbunden.
 
Für die meisten Kunden ist nicht der Online-Wechsel des Strom- und Gastarifes eine Selbstverständlichkeit. Auch die Kommunikation mit dem Strom- und Gasanbieter per Mail oder über einen Login-Bereich des Anbieters ist für die meisten Kunden der bevorzugte Weg. Strom- und Gasrechnungen werden in der Regel bequem per Lastschrift (Einzugsermächtigung) beglichen.
 
Manche Kunden bevorzugen jedoch den „klassischen Weg“ und möchten Abrechnungen und Mitteilungen des Stromanbieters per Briefpost erhalten. Die meisten Energieversorger bieten diese Möglichkeit an, erheben jedoch dafür Gebühren. Die meisten Strom- und Gasanbieter, deren Vertragsbedingungen Stromtipp geprüft hat, verlangen Gebühren zwischen 15.- und 25.- Euro pro Jahr.
 

Stromrechnung: Überweisung kosten bis zu 60,- Euro pro Jahr

Die übliche Zahlungsmethode zwischen Stromanbieter und Kunde ist das Lastschriftverfahren. Mit dem Stromanbieterwechsel wird dem neuen Stromanbieter eine Einzugsermächtigung erteilt. Dieser Weg ist bequem und schützt in der Regel vor Zahlungsverzug, solange das Konto gedeckt ist. Dennoch wünschen einige Kunden die Überweisung als Zahlungsmethode. Dies ist bei allen Strom- und Gasanbietern möglich. Allerdings werden von einigen Stromanbietern teilweise deftige Gebühren verlangt. Wer die Rechnungsbeträge lieber selbst überweist, zahlt bis zu 60,- Euro im Jahr. Da ist dann schnell zumindest ein Teil der Ersparnis wieder eingebüßt.
 
Kunden, die während der Vertragslaufzeit die Zahlungsmethode auf Überweisung umstellen, sollten unbedingt beachten, dass Zahlungsfristen gewahrt bleiben. Im Umstellungsprozess kann es zu Verzögerungen kommen, wodurch der Kunde dann in Verzug gerät. Dies kann teilweise erhebliche Nachteile bergen. Zum einen können Mahngebühren fällig werden. Schlimmere Folgen hätte ein Zahlungsverzug, wenn bspw. die Auszahlung von Neukundenboni an der rechtzeitigen Zahlung von Rechnungsbeträgen gekoppelt ist. Dann könnte der Bonus entfallen oder reduziert werden. Daher sollten Kunden immer auf eine schnelle Überweisung der Rechnungsbeträge achten.
 
Hinweise zu Kosten und Gebühren von Überweisungen und Postversand finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Strom- und Gasanbieters.

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