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Strom für die Wärmepumpe: Tarife und technische Voraussetzungen


Was ist Wärmepumpenstrom?

Bei Wärmepumpenstrom (auch als Heizstrom bezeichnet) handelt es sich um spezielle Stromtarife, die für den Betrieb von Wärmepumpen konzipiert wurden. Diese Tarife sind günstiger als normale Stromtarife, was den Einsatz einer Wärmepumpe umso lohnenswerter macht. Im Folgenden soll geklärt werden, welcher technischer Voraussetzungen es bedarf, um Wärmepumpenstrom beziehen zu können und wie sich ein günstiger Tarif ausfindig machen lässt.


Getrennte Messung und getrennte Abnahme

Der Verbrauch von Wärmepumpenstrom wird in den meisten Fällen über einen eigenen Stromzähler gemessen. Beide Zähler werden in aller Regel auch als getrennte Abnahmestellen behandelt und müssen deswegen auch nicht zwangsläufig vom selben Energieversorger beliefert werden. Das erlaubt Verbrauchern mehr Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Tarife. Zähler und Leitungen verbleiben dabei im Besitz des örtlichen Netzbetreibers. Dieser ist auch zu kontaktieren, wenn es mal zu Störungen kommt oder Wartungsarbeiten vorgenommen werden müssen. Pro Stromzähler erhalten Verbraucher dann dementsprechend auch getrennte Abrechnungen. 
 

Unterbrechbare Verbrauchseinrichtung

Die einzige technische Voraussetzung für Wärmepumpenstrom, die auch vom Gesetzgeber so vorgesehen ist, liegt darin, dass der Anschluss unterbrochen werden kann. Der Netzbetreiber wird dazu in die Lage versetzt, die Versorgung der Tageszeit entsprechend zu unterbrechen. Zu welchen Tageszeiten das geschieht, legt auch nur dieser fest und nicht etwa der aktuelle Stromlieferant. Üblicherweise finden diese Unterbrechungen zu Zeiten statt, in denen das Stromnetz stark ausgelastet ist, also beispielsweise in den Abendstunden. Auf diesem Wege tragen Kunden, die Wärmepumpenstrom beziehen, zur Netzstabilität bei. Das ist wiederum der Grund dafür, dass Wärmepumpenstrom günstiger ist als jener, der zu jeder Tages- und Nachtzeit verfügbar ist.
 
Ob ein Anschluss unterbrochen werden kann oder nicht, lässt sich daran erkennen, dass für den Wärmepumpenstrom ein separater Zähler vorhanden ist. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass dieser Zähler beim Netzbetreiber nicht als unterbrechbare Anlage registriert ist. In dem Fall sollte der Betreiber informiert und darum gebeten werden, die Registrierung entsprechend zu ändern. Ist das geschehen, kann auch ein separater Stromtarif gebucht werden. Wärmepumpen kann die Abschaltung übrigens nichts anhaben, wenn sie neueren Datums sind. Seit 2012 müssen sämtliche Geräte mit einer Abschalteinrichtung ausgerüstet sein.
 
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