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Strompreiserhöhung: Jetzt den Stromanbieter wechseln
Die Ankündigung einer Strompreiserhöhung ist erst einmal eine schlechte Nachricht. Jedoch eröffnet sich dadurch die Möglichkeit außerordentlich den Stromanbieter zu wechseln. Dabei sind jedoch einzelne Punkte zu beachten.
Für viele Stromkunden wird der Strom im kommenden Jahr (wieder einmal) teurer. Die wesentliche Ursache für anstehende Preiserhöhungen ist die EEG-Umlage, die zum Jahreswechsel um 5,5 Prozent ansteigt. Zusätzlich müssen Stromverbraucher steigende Netznutzungsentgelte tragen. Unterm Strich führt dies für viele Stromkunden zu höheren Strompreisen in 2020.
Zudem nutzen einige Stromanbieter die Änderungen bei den staatlichen Abgaben und Umlagen um den eigentlichen Energiepreis zu erhöhen. Besonders Stromkunden, deren Preisgarantie zum Jahreswechsel ausläuft, sollten besonders auf die Begründung einer Preiserhöhung achten. Denn einige Stromanbieter versuchen dem Kunden eine Erhöhung des Energiepreises, das ist der Anteil des Strompreises, auf den der Stromanbieter direkt Einfluss nehmen kann, „unterzuschieben“. Das bedeutet, die gesamte Strompreiserhöhung steigt stärker, als sie aufgrund der Steigerung der staatlichen Umlagen und Abgaben eigentlich ausfallen müsste. Besonders bei den Stromanbietern EVD Energieversorgung Deutschland GmbH und BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH berichten unsere Kunden von deutlichen Preiserhöhungen in den letzte Wochen.
Unabhängig davon, welche Preisbestandteile erhöht werden: Stromkunden haben immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Strompreis erhöht.
Sonderkündigungsrecht richtig ausüben
Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht es Stromkunden vorzeitig aus dem Stromliefervertrag auszusteigen. Stromkunden, die dieses außerordentliche Sonderkündigungsrecht wahrnehmen möchten, sollten aber einige Punkte beachten.
Zuerst einmal muss eine Ankündigung des Stromanbieters zur Erhöhung des Strompreises vorliegen. Stromanbieter sind verpflichtet, Strompreiserhöhungen mindestens 4 Wochen vor deren Inkrafttreten dem Stromkunden mitzuteilen. Gerade Stromkunden, die ausschließlich über das Internet mit dem Stromanbieter kommunizieren, sollten aufmerksam Mails lesen und ggf. im Kundenbereich (Login über eine Webseite des Stromanbieters) auf neue Nachrichten achten. Die meisten Stromanbieter kommunizieren Strompreisänderungen immer noch per Brief. Auch hier ist jedoch aufmerksames Lesen gefragt, denn gern verstecken Stromanbieter Preiserhöhungen in langen Marketing-Texten.
Im Zuge einer Strompreiserhöhung wird dem Kunden eine Kündigungsfrist mitgeteilt. In der Regel sind dies mindestens 4 Wochen bis zum Inkrafttreten der Strompreiserhöhung. Wir empfehlen eine schnelle Kündigung sobald die Ankündigung der Strompreiserhöhung vorliegt. Die Sonderkündigung sollte der Stromkunde selber durchführen und dies nicht einem möglichen neuen Stromanbieter überlassen.
Die eigentliche Sonderkündigung sollte bestimmte Formerfordernisse berücksichtigen. Eine Sonderkündigung muss immer schriftlich erfolgen. Gesetzlich ist es möglich, Online abgeschlossene Verträge auch Online zu kündigen. Jedoch raten wir allen Stromkunden eine Sonderkündigung per Brief an den bisherigen Stromanbieter zu schicken. Am sichersten erfolgt dies per Einschreiben/Rückschein. Dies ist zwar der aufwendigste Weg, aber kein Stromanbieter kann danach den Empfang bestreiten.
Parallel zu einem neuen Stromanbieter wechseln
Nachdem Stromkunden die Sonderkündigung losgeschickt haben, sollte ein neuer Stromanbieter ausgewählt werden. Im Anmeldprozess muss dann angegeben werden, dass der alte Vertrag bereits gekündigt wurde. Wenn bis zum Ende des alten Stromvertrages kein neuer Stromanbieter gewählt wurde, übernimmt der Grundversorger die Stromversorgung. Stromkunden stehen also niemals aufgrund einer Sonderkündigung ohne Strom dar. Allerdings sind beim Grundversorger hohe Strompreise zu zahlen. Stromkunden sollten also schnell den Stromanbieter oder zumindest den Stromtarif wechseln. Dies ist kurzfristig möglich, da in den Grundversorgungstarifen eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen gilt.
Wer auf keinen Fall den bisherigen Stromanbieter kündigen sollte
Der Wechsel des Stromanbieters lohnt sich natürlich nur dann, wenn der zukünftige Stromanbieter einen günstigeren Stromtarif bietet. Daher können kleine Preiserhöhungen nicht ausreichen, um einen Stromanbieterwechsel wirklich attraktiv zu machen.
Besonders Stromkunden, die sich noch im ersten Belieferungsjahr befinden und noch einen Bonus am Ende des ersten Belieferungsjahres zu erwarten haben, sollten genau rechnen. Lohnt es sich, eine Sonderkündigung durchzuführen und dafür auf den Bonus zu verzichten oder sollte auf eine Kündigung verzichtet werden, weil dies finanziell vorteilhafter ist.
Hinweis:Gaskunden haben in Bezug auf ein Sonderkündigungsrecht die gleichen Rechte wie Stromkunden. Auch hier kann sich ein Wechsel des Gasanbieters lohnen.
Hinweis:Gaskunden haben in Bezug auf ein Sonderkündigungsrecht die gleichen Rechte wie Stromkunden. Auch hier kann sich ein Wechsel des Gasanbieters lohnen.
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