„ArbeitgeberEnergie“: Der Chef zahlt die Stromrechnung
Der Energieanbieter Energiehandel Dresden GmbH bietet ein neues Produkt an, das es ermöglicht, die Strom- und Gaskosten als sog. Sachbezug über die Gehaltsabrechnung zu zahlen. Der Vorteil für den Arbeitgeber und den Angestellten liegt in der gesparten Lohnsteuer und den vermiedenen Sozialversicherungs-abgaben.
„Arbeitsgeber können im Rahmen der Gehaltszahlungen auch Energie an seine Angestellten liefern“, so Ronny Ückert, Vertriebsverantwortlicher für das Produkt „ArbeitgeberEnergie“. Möglich wird dies durch einen sogenannten Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG - ein großer Vorteil ist hierbei, dass die Gewährung für beide Seiten bis zu einer Freigrenze von bis zu 44€ brutto/Monat steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt. „Dieses Verfahren ist vielen Firmen und Angestellten bekannt, die bisher bspw. Tankgutscheine o.ä. von der Firma erhalten haben. Mit unserem Produkt „ArbeitgeberEnergie“ erweitern wir dies auf Strom und Gas“, so Ückert weiter.
Energieanbieter hinter dem Produkt ArbeitgeberEnergie ist die Energiehandel Dresden GmbH. Die Sachsen sind seit vielen Jahren im Markt als Lieferant für größere Gewerbekunden etabliert. Das neue Produkt „ArbeitgeberEnergie“ beinhaltet Services, die die Umsetzung für Firmen vereinfachen. Ückert und Energiehandel Dresden bauen derzeit ein Vertriebsnetz für das neue Produkt auf. Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitgeber-energie.de.
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