Für welche Energien und Anlagen gilt das EEG?
Für welche Energien und Anlagen gilt das EEG? |
wie Wind-, Wasser-, Erdwärme- und Solarenergie. Aber auch sogenannter grauer Strom (Deponie-, Klär- und Grubengas) findet im Gesetz Berücksichtigung. Für die Anlagen gilt folgendes: Großanlagen sind von der Förderung ausgenommen. Die Vergütung des Stromes ist unabhängig vom Besitzer – damit können auch Energieversorgungsunternehmen eine Vergütung bekommen. Aber Achtung bei der Steuererklärung: Die private Solaranlage auf dem Dach ist eine gewerbliche Tätigkeit!