Blockaden auf dem Strommarkt
Es kann auch geschehen, dass ein Kunde einen Netznutzungsvertrag von dem Stromnetzbetreiber seiner Region zur Unterschrift zugeschickt bekommt. Tatsache ist allerdings, dass derartige Schreiben laut Verbändevereinbarung an den neuen Stromanbieter gehen müssen und der Kunde mit solchen Problemen nichts zu tun haben dürfte.
So sollte der Kunde auch die Kündigung bei seinem alten Stromversorger mit gutem Gewissen dem neuen Lieferanten überlassen können. Diese bieten als Serviceleistung oft an, alle Formalitäten mit dem alten Stromlieferanten zu regeln. Und es ist ratsam, einen Anbieter zu wählen, der eine solche Klausel in seinem Vertragswerk anbietet. Wenn alte Anbieter die Kündigung nicht akzeptieren wollen, dient eine unberechtigte Gebührenforderung oft dazu, den Kunden mit solchen unlauteren Mitteln zu halten. Spitzensätze von über DM 150 sind vorgekommen.