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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)


Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 1. April 2000 mit dem Ziel in Kraft, den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung zu fördern. Bis zum Jahr 2010 soll der Anteil an Strom aus Sonne, Windkraft, Wasser und Biomasse gegenüber dem Jahr 2000 verdoppelt werden.

Die Förderung wird über eine bundesweite Umlage auf alle Energiekunden finanziert – die "EEG-Umlage". Sie gibt die Differenzkosten zwischen der EEG-Vergütung und den Strombezugskosten der Versorger an die Verbraucher weiter. Je niedriger der Strompreis, desto höher ist die EEG-Umlage.

In erster Linie gilt das Gesetz für die klassischen erneuerbaren Energien, wie Wind-, Wasser-, Erdwärme- und Solarenergie, aber auch so genannter grauer Strom aus Deponie-, Klär- und Grubengas findet im Gesetz Berücksichtigung. Der Grund: Diese Gase werden als Nebenprodukte freigesetzt, wenn Kohle abgebaut wird oder Klärschlamm und Abfälle verrotten. Da es sich vorwiegend um das Treibhausgas Methan handelt, würden sie das Klima noch stärker belasten, ließe man sie ungenutzt in die Atmosphäre entweichen.

Das EEG verpflichtet Netzbetreiber dazu, Strom aus Anlagen, die Energie aus regenerativen Quellen gewinnen, ins Netz einzuspeisen und dafür einen bestimmten Festpreis zu zahlen. Wie viel Geld für die Einspeisung des Stromes bezahlt wird, ist genau im Gesetz festgelegt und je nach Art der Energiequelle gestaffelt. Seit 2005 sinkt die Mindestvergütung für neue Anlagen pro Jahr um einen bis fünf Prozent. Sie variierte im Jahr 2005 zwischen 5,39 Cent für eine Kilowattstunde Windstrom und maximal 59,28 Cent für eine Kilowattstunde Solarstrom. Für jede Anlage wird die Vergütung, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme galt, für die Dauer von 20 Kalenderjahren garantiert. Auf diese Weise soll sich die Investition in die eigene Photovoltaik-Anlage auch für Privatpersonen lohnen.

Über die jährlich sinkenden Vergütungen soll erreicht werden, dass die Preise für Erneuerbare Energien langfristig auf ein wettbewerbsfähiges Niveau sinken. Seit 1991 sind die Kosten für Strom aus Windenergie um 55 Prozent und für Solarstrom um rund 70 Prozent gesunken (Quelle: Bundesverband Windenergie). Die Preise von Strom aus Erneuerbaren Energien und von herkömmlichen Energien wie Kohle und Gas nähern sich dadurch an. Damit sinken auch die Abgaben gemäß des EEG. Nach Angaben des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) betrug die zulässige EEG-Umlage für 2006 0,50 Cent (2005: 0,54 Cent) und damit für Durchschnittsverbraucher nur noch 2,5 Prozent des Strompreises.

Die EEG-Novelle, die zum 01.11.2006 in Kraft trat, begrenzt die Umlage für rund 330 Unternehmen mit hohem Stromverbrauch auf 0,05 Cent je kWh. Der Bund der Energieverbraucher e. V. kritisiert, dass durch diese Maßnahme die Unterstützung energieintensiver Industrien allein den privaten Stromverbrauchern aufgebürdet wurde, denn sie sind es, die für die entstehenden Einnahmeausfälle aufkommen müssen. Bei ihnen steigt der Strompreis deswegen um 0,02 bis 0,03 Cent pro kWh.

Mit der Novelle wurden aber auch der Bundesnetzagentur neue Zuständigkeiten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher übertragen: Sie soll zukünftig sicher stellen, dass die Stromlieferanten ihren Kunden keine überhöhten Kosten für Strom aus Erneuerbaren Energien berechnen. In der Vergangenheit hatten sie zum Teil höhere Beträge für die Umlage einbehalten, als sie den alternativen Energieerzeugern tatsächlich hatten bezahlen müssen.

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