Stromnetz und Versorgungspflicht
Im Netz der Stromversorgung unterscheidet man vier Spannungsebenen:
- das Höchstspannungsnetz (380 und 220 Kilovolt),
- das Hochspannungsnetz (110 Kilovolt)
- das Mittelspannungsnetz (meistens 20 oder 10 Kilovolt) und
- das Niederspannungsnetz (400/230 Volt).
Die Stromversorger in Deutschland unterliegen der gesetzlichen Versorgungspflicht - sie müssen also jederzeit sicher und ausreichend Strom liefern. Um die Belieferung wirklich hundertprozentig zu gewährleisten, müssen auch Reserven in der Planung berücksichtigt werden. Diese sogenannte Reserveleistung steht für Abweichungen in der Versorgung bereit.
Die Übertragungsnetze werden von den Netzgesellschaften der vier großen Energiekonzerne e.on, RWE, Vattenfall Europe und EnBW betrieben. Sie haben sich in der seit 1948 bestehenden Deutschen Verbundgesellschaft (DVG) zusammengeschlossen. In ihren Kraftwerken erzeugen sie etwa 80% des Stroms, den die öffentliche Stromversorgung benötigt. Die Verbundunternehmen versorgen 54 regionale Stromversorger und rund 900 Stadtwerke. Diese sind in der Regel Verteilnetzbetreiber, also für das Niederspannungsnetz zuständig.
Kraftwerke speisen den Strom in der Regel in das Höchstspannungsnetz ein. Kleinere Anlagen, besonders Photovoltaikanlagen oder Windräder, werden auch auf niedrigeren Ebenen angeschlossen. Im Prinzip gilt: Die beiden höheren Spannungsebenen sind für den Energietransport und die niedrigeren für die Verteilung zuständig.