Was ist drin im Netznutzungsentgelt?
Zusammensetzung der Netzkosten
Zu den Netzkosten gehören nicht nur die Investitionen in Aufbau und Instandhaltung des Netzes, sondern auch die jeweilig unterschiedlichen Kosten beispielsweise für das Personal, die Betriebsführung und die Regelenergie. Die daraus errechneten Jahresnetzkosten werden von den Netzbetreibern durch die Jahreshöchstlast in Kilowatt geteilt. Auf diese Weise erhält der Netzbetreiber den Jahresleistungspreis in Euro pro Kilowatt.
Das Ergebnis wird mit dem sogenannten Gleichzeitigkeitsgrad mal genommen. Der Gleichzeitigkeitsgrad berücksichtigt die individuelle Höchstlast der Kunden. Wer eine höchste Leistung von 1000 Kilowatt bezogen hat, die er zum Zeitpunkt der Jahreshöchstlast voll ausnutzt, bekommt den Gleichzeitigkeitsgrad 1. Bezieht er dagegen zum Zeitpunkt der größten Netzbelastung 1300 Kilowatt, beträgt sein Gleichzeitigkeitsgrad 1,3. Je höher der Gleichzeitigkeitsgrad ist, desto höher sind die Netzkosten.
Damit aber noch nicht genug: Zusätzlich fallen noch Umspannungskosten an. Diese Kosten entstehen, wenn Strom von einer Spannungsebene an die andere weitergegeben wird. Die Umspannungskosten werden auf dieselbe Weise wie das Netznutzungsentgelt ermittelt, wobei der Gleichzeitigkeitsgrad mit 1 angesetzt wird. Zusätzlich gibt ein Netzbetreiber auch die Jahresnetzkosten weiter, die er an den vorgelagerten Netzbetreiber zahlen muss. über diese "Kostenwälzung" werden die Netzkosten von Netzebene zu Netzebene bis zum Endverbraucher anteilig weitergegeben.
Genehmigung der Netznutzungsentgelte
Für den Endpreis, den die Stromverbraucher zahlen müssen, sind die Netzentgelte von großer Bedeutung – sie machen immerhin etwa ein Drittel des Strompreises aus. Bei Haushaltskunden sind die Netzentgelte bereits in den Strompreis eingerechnet, da bei ihnen eine einheitliche Höchstlast zugrunde gelegt wird. Bei Stromabnehmern mit Leistungsmessung, also Industriekunden und Weiterverteilern ist eine getrennte Berechnung üblich. Wieviel Netznutzungskosten diese Kunden zu tragen haben, ergibt sich aus Dauer und Jahreshöchstlast ihrer Stromabnahme.
Das Netznutzungsentgelt soll sämtliche Kosten abdecken, die den Netzbetreibern durch die Strom- und Gasleitungen entstehen. Bislang verlangen aber viele Unternehmen überhöhte Netzentgelte. Da die Netzbetreiber in der Regel auch selbst Strom verkaufen, sind Netzentgelte für sie ein Instrument, um das Stromangebot von Wettbewerbern zu verteuern, die auf die Netze angewiesen sind. Gleichzeitig werden eigene hohe Strompreise mit hohen Netzkosten begründet.
Daher müssen die Netzbetreiber die Entgelte vorher bei der Bundesnetzagentur beantragen. Die Bundesnetzagentur prüft die Kostenkalkulationen der Netzbetreiber und genehmigt auf dieser Grundlage eine spezifische Obergrenze für die Netzentgelte, welche oftmals weit unter den Preisen liegt, welche die Netzbetreiber beantragt hatten.