Die Umlagen gemäß EEG und KWK-G
EEG- und KWKG-Umlage
Betreiber von Kraftwerken, die in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder aus Erneuerbaren Energien Strom gewinnen, bekommen staatlich garantierte Festpreise für ihren Strom. Das steht im Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Mehr Informationen zu Mini-und Mikro-KWK-Anlagen inklusive Geräteübersicht finden Sie hier.
Die gesetzliche Vergütung zahlt der Netzbetreiber, in dessen Netz die umweltfreundliche Energie eingespeist wird. Sie ist unterschiedlich hoch, je nachdem, welche Technologie eingesetzt wird, wann die Anlage in Betrieb ging und wie groß sie ist. über ein Umlagesystem werden die Förderungskosten dann an die Endverbraucher weiter gegeben.