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Stromtipp Lexikon
Braunkohleschutzklausel
Die Braunkohleschutzklausel erlaubte es Netzbetreibern in den neuen Bundesländern bis zum 31. Dezember 2003 den Netzzugang für Elektrizität aus den alten Bundesländern zu verweigern. Ziel dieser Klausel war die Verwertung der (teueren) heimischen Braunkohle. Dadurch sollten in strukturschwachen Gebieten in Brandenburg und Sachsen Arbeitsplätze erhalten werden. Ostdeutsche Anbieter konnten so bis 2003 höhere Preise verlangen.