Stromtipp Lexikon
Energiewirtschaftsgesetz
Die Liberalisierung des Strommarkts geht auf das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts von 1988 zurück, das der Bundestag im April 1998 beschlossen hat. Mit der zweiten Novelle Mit der zweiten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von 2005 setzt die Bundesregierung EU-Gemeinschaftsrecht in nationales Recht um. Zitat aus dem Gesetz: Wir streben eine "möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas" (§ 1 Abs. 1 EnWG) an. Ferner dient die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs [...] und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen. (§ 1 Abs. 2 EnWG).