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Stromtipp Lexikon
Ausgleichsenergie
Da Energie nicht speicherbar ist, müssen die auftretenden Differenzen zwischen der Einspeisung von Elektrizität und der tatsächlichen Stromentnahme durch die Kunden kurzfristig ausgeglichen werden (sog. Ausgleichs- bzw. Regelenergie). Dies regelt als Netzbetreiber jedes der sechs deutschen Verbundunternehmen in seiner Regelzone durch kurzfristiges Zu- bzw. Abschalten von Kraftwerken. Der jeweilige Netzbetreiber verfügt über eine Alleinstellung bei der Beschaffung und Bereitstellung dieser Regelenergie.
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