Stromtipp Lexikon

Notstromversorgung

Die Stromversorger sind gesetzlich verpflichtet, Verbraucher mit Strom zu beliefern. Wenn ein Stromanbieter dazu nicht in der Lage ist, muss der regionale Stromversorger einspringen. Für den Kunden ändert sich in dieser Beziehung nichts - er bekommt weiterhin ausreichend Energie.Die Notstromversorgung wird für die Dauer von drei Monaten gewährleistet. Ist der ursprüngliche Stromanbieter nach dieser Zeit immer noch nicht in der Lage Strom zu liefern, oder hat sich der Kunde keinen neuen Anbieter gesucht, wird automatisch eine neuer Vertrag mit dem regionalen Anbieter eingegangen. Dieser hat die Dauer von mindestens ein Jahr und wird meist zu ungünstigeren Bedingungen abgeschlossen.Deshalb sollten Kunden, die derzeit automatisch von Ihrem regionalen Anbieter versorgt werden, nicht länger als diese Zeitspanne abwarten und möglichst vorher das Angebot des örtlichen Versorgers annehmen oder zu einem neuen Anbieter wechseln.
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