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Stromtipp Lexikon
Ölpreisbindung
Die Ölpreisbindung aus den 60er-Jahren ist eine Vereinbarung zwischen Gaslieferanten und –abnehmern, aber kein Gesetz. Sie sieht vor, dass der Gaspreis mit dem Ölpreis gekoppelt ist, also mit ihm steigt oder fällt. Der Gaspreis wird meist mit drei- oder sechsmonatiger Verspätung dem Ölpreis angeglichen. Ziel der Ölpreisbindung ist es, dem Lieferanten Sicherheit für seine Investitionen (Förderanlagen, Pipelines) und dem Abnehmer Liefersicherheit zu gewährleisten.
Die Ölpreisbindung hat heute kaum noch eine Bedeutung. Teilweise gibt es noch längerfriste Gaslieferverträge, die eine derartige Kopplung beinhalten. Der überwiegende Teil des in Deutschland verbrauchten Gas wird jedoch über die Börse oder Ölpreis-unabhängige Lieferverträge eingekauft.
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